Das Bundesamt für Umwelt setzt seit 2006 die neuen EU-Verordnungen zum Schutz der Umwelt verstärkt durch.
Die Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Kälteanlagen obliegt dem Betreiber.
Dies wird ab 2009 verstärkt durch das Gewerbeamt kontrolliert, sollten die Verordnungen nicht erfüllt werden, folgen drastische Sanktionen.
(Geldbußen bis zu 50.000 € sind möglich)